Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Apfelbaum

Laub, Zweige und Früchte

18.02.2019

Auch wenn Nachbars Baum korrekt gepflanzt und nicht zu hoch ist, kann er für Ärger sorgen:

Zweige mit Obst hängen zu Ihnen rüber, die Wurzeln durchwuchern Ihr angrenzendes Erdbeerbeet und obendrauf fallen auch noch die Nadeln.

Tipp

Klären Sie immer vorweg, ob der Baum unter Naturschutz steht oder durch eine gemeindliche Baumschutzsatzung geschützt ist! Entweder erübrigen sich dann alle weiteren Fragen oder es muss eine Ausnahmegenehmigung verlangt werden.

Wenn die Wurzeln vom Nachbarbaum zu Ihnen herüber wuchern, können Sie als Nachbar diese entfernen – so lange die Standsicherheit nicht gefährdet ist oder das Absterben des Baumes die klare Folge wäre.

Rückschnitt

An die Zweige dürfen Sie sich nur selber wagen, wenn Sie vorher Ihren Nachbarn vergeblich dazu aufgefordert haben und die angemessene gesetzte Frist verstrichen ist. Aus Beweisgründen sollten Sie das schriftlich machen und auch den Zugang Ihres Schreibens beweisen können. Außerdem sollten Sie auf die Wachstumsperioden der Bäume Rücksicht nehmen. Der Rückschnitt sollte außerhalb der Wachstumsperiode von April bis September erfolgen, und der von Obstbäumen nicht kurz vor der Ernte. Ansonsten sollte eine Frist von 4 bis 6 Wochen ausreichen.

Sie können auch vom Nachbarn den Rückschnitt fordern und das auch einklagen, oder aber sich die Kosten der Beauftragung einer Fachfirma ersetzen lassen.

Aber denken Sie bei allen rechtlichen Möglichkeiten daran, dass ein freundliches Gespräch unter Nachbarn immer der erste Schritt sein sollte, und ansonsten eine Schlichtung meist immer noch besser ist als ein Gerichtsverfahren.

Das verlockend überhängende Obst gehört weiterhin dem Nachbarn – solange es an seinem Baum hängt. Wenn es auf Ihrem Boden gelandet ist, gehört es Ihnen. Auch wenn Sie die Zweige entfernen dürfen, gehört Ihnen das Obst.

Tipp

Selber schütteln gilt nicht! Da müssen Sie schon auf den nächsten Sturm warten!

Sie können auch verlangen, dass der Baumbesitzer sein Obst einsammelt, das auf Ihr Grundstück gefallen ist.

Und wer sich durch das Laub oder die Nadeln von den Nachbarbäumen belästigt fühlt muss dieses leider meistens hinnehmen. Nur im Extremfall ist die Zumutbarkeitsgrenze überschritten so dass eine Entschädigung dafür verlangt werden kann, die sogenannte Laubrente.

Wichtige Vorschriften

§ 911 BGB Überfall

Permalink

Tags: Nachbarrecht

Ähnliche Beiträge:

Kind im Kindrzimmer

Aktuelle Urteile

Nachbarn müssen Kinderlärm im Mietshaus tolerieren

20.08.2019

Ein Mieter im Mehrfamilienhaus kann von seinen Nachbarn durchaus verlangen, übermäßigen Lärm zu vermeiden. Dass Kinder Lärm machen, ist jedoch normal. Nachbarn müssen dies hinnehmen, solange der Lärm nicht unzumutbare Formen annimmt. Dabei kommt es sehr auf den Einzelfall an. Dies geht  aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

Apfelernte mit Obstpfluecker_Harzkom_150x150.jpg

Verbraucherinfos

17.06.2019

Der Sommer ist für viele Hobbygärtner die schönste Zeit des Jahres: Der Kirschbaum im Garten trägt saftige Früchte, wenige Wochen später sind die Pflaumen-, Birn- und Apfelbäumen reif für die Ernte. Doch das Obst im Garten kann auch schnell Anlass für einen Nachbarschaftsstreit sein. Wir erläutern Ihnen, wem Überhang und Fallobst gehören und geben Tipps für die sichere Obsternte und erklärt, wie sich Hobbygärtner beispielsweise gegen die Folgen eines Leiter-Sturzes absichern können.

Frauen am Grill_Harzkom_150x150.jpg

Verbraucherinfos

Gartenglück genießen – Nachbarschaftsstreit vermeiden

8.04.2019

Herrlich, endlich wieder entspannt im Garten den Frühling genießen. Wenn da nur nicht die qualmenden Grills, tobenden Kinder und dröhnenden Rasenmäher der Nachbarn wären. Schnell kommt es da zum Streit. Wir kennen die Rechtslage und wissen, wie Konflikte auch ohne Richter lösbar sind.

D.A.S. Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer

Hier fühlt sich Ihr Recht zu Hause.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei