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Mülltonnen

Sperrmüll

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Sperrmüll".

Wem gehört Sperrmüll?

Gemeinhin wird davon ausgegangen, dass bei Sperrmüll das Eigentum vom jeweiligen Eigentümer aufgegeben wurde und die Sachen damit herrenlos geworden sind. Herrenlose Dinge darf sich jeder aneignen. Bei Sperrmüll ist dies aber umstritten. Definitiv keine Eigentumsaufgabe ist z.B. im Aufstellen von Altkleidersäcken für karitative Sammelaktionen zu sehen. Hier wurden die Säcke zu einem bestimmten Zweck an der Straße aufgestellt und sollen in das Eigentum der Altkleidersammlung übergehen.

Bei den Nachbarn sehe ich einen Tisch auf einem Haufen, der offensichtlich für den Sperrmüll gedacht ist. Darf ich den dann einfach mitnehmen, wenn ich ihn gebrauchen kann?

Davon ist abzuraten. Denn wenn das Entsorgungsunternehmen, dass den Sperrmüll einsammelt, ein wirtschaftliches Interesse an der Verwertung hat oder der frühere Eigentümer ein besondere Interesse an der Entsorgung, liegen Eigentumsübertragungen an das Entsorgungsunternehmen vor. Demnach wäre die Mitnahme des "Mülls" eine Straftat und als Diebstahl oder Unterschlagung zu ahnden.

In manchen Gemeinden wird bereits das Durchsuchen des Sperrmülls als Ordnungswidrigkeit angesehen und mit einer Geldbuße belegt. Daher sollte Sie besser auf den Tisch verzichten oder vorher Ihre Nachbarn fragen, ob sie Ihnen nicht das gute Stück schenken, anstatt es zu entsorgen.

D.A.S. Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer

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