Zur Kasse bitte
Verstoßen Sie gegen die Rechtsordnung und machen sich strafbar, soll dies spürbare Folgen haben. Zum einen soll auf den Täter eingewirkt werden, künftig keine Straftaten zu begehen (Spezialprävention). Zum anderen soll der Allgemeinheit aufgezeigt werden, dass Straftaten nicht ohne Folgen bleiben (Generalprävention). Was aber genau droht einem Täter, wenn sich der Richter zur Urteilsverkündung erhebt?
Geldstrafe
In vielen Delikten, beispielsweise aus dem Strafgesetzbuch (StGB), ist eine Ahndung durch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe vorgesehen. Das Gericht hat dabei einen gewissen Spielraum, welche Sanktion festgelegt wird. Die Geldstrafe ist dabei das eher mildere Mittel. Diese Strafe wird insbesondere bei Ersttätern je nach Schwere des Delikts die häufigere Wahl sein.
Die eigentliche Strafe schlägt sich in der Anzahl der sogenannten Tagessätze wieder. Bei der Bemessung muss das Gericht viele Aspekte einbeziehen. Beispielsweise können das Verhalten nach der Tat, Ausmaß der verursachten Schäden und Grad der Vorwerfbarkeit eine Rolle spielen. Die Höhe des Tagessatzes ermittelt das Gericht aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des Angeklagten. Dieses wird durch 30 geteilt. Verdient ein Angeklagter beispielsweise 1.500 Euro netto beträgt die Tagessatzhöhe 50 Euro. Bei 40 Tagessätzen würde dies eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro.
Gut zu wissen
Ein Angeklagter wird zu Beginn einer Hauptverhandlung nach seinem Einkommen befragt. Dies stellt aber eine freiwillige Angabe dar. Verweigert er die Angabe, schätzt das Gericht je nach beruflicher Betätigung das Einkommen und setzt eine Tagesatzhöhe fest. Gleiches gilt im Strafbefehlsverfahren.
Zahlt der Verurteilte die Geldstrafe nicht, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Diese entspricht der Anzahl der Tagessätze.
Freiheitsstrafe
Manche Delikte, die als besonders schwer anzusehen sind, lassen keinen Raum für eine Geldstrafe. Als Rechtsfolge wird dort nur ein Strafrahmen für die Freiheitsstrafe angesetzt. Und selbst bei Straftaten, die eigentlich auch mit Geldstrafe geahndet werden können kann Wiederholungstätern eine Freiheitsstrafe drohen.
Steht für einen Ersttäter eine Freiheitsstrafe im Raum, muss das Gericht stets prüfen, ob diese zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dies geht aber nur bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
Nebenstrafe und Maßregeln
Neben den eigentlichen Strafen, drohen dem Angeklagten noch verschiedene Nebenfolgen, Nebenstrafe oder Maßregeln der Besserung Sicherung. Im Verkehrsstrafrecht besonders relevant sind dabei das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Entzieht das Gericht als Maßregel der Besserung und Sicherung die Fahrerlaubnis, wird es regelmäßig auch eine Sperrfrist verhängen. Dabei weist es die Fahrerlaubnisbehörde an, vor Ablauf der Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, dürfen Sie kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. Das Gericht kann in Ausnahmefällen aber auch einzelne Fahrzeugtypen von der Sperre auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ausnehmen.
Tipp
Der Ablauf der Sperrfrist bedeutet keineswegs, dass Ihnen dann die Fahrerlaubnisbehörde automatisch eine neue Fahrerlaubnis erteilen muss. Vielmehr stellt dies lediglich den frühst möglichen Zeitpunkt der Neuerteilung dar. Die Behörde wird dann ihrerseits prüfen, ob Sie geeignet sind, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Insbesondere bei einer Verurteilung wegen Alkohol am Steuer müssen Sie regelmäßig mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen. Nutzen Sie daher die Sperrzeit, um sich bestmöglich vorzubereiten.
Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden, ziehen auch immer Punkte in Flensburg nach sich. Dabei verurteilt keineswegs das Gericht zu diesen Punkten. Dieses meldet die Verurteilung lediglich an das Fahreignungsregister. Bei der Eintragung werden dann die entsprechenden Punkte mit vermerkt. Wird Ihnen neben einer Geldstrafe die Fahrerlaubnis entzogen, werden drei Punkte eingetragen. Müssen Sie "nur" eine Geldstrafe zahlen oder vielleicht noch ein Fahrverbot hinnehmen, sind es zwei Punkte.