Haben Sie auch schonmal einen vermeidlichen Schnäppchenflug ergattert, der sich im Nachhinein als alles andere wie ein Schnäppchen entwickelt hat? Das Internetangebot zu Billigfliegern ist riesig, allerdings sollte man gerade bei besonders günstigen Angeboten auf das Kleingedruckte achten. Der Grund dafür: Billigflieger stellen sogenannte Serviceleistungen in Rechnung, damit fallen zum Beispiel Zusatzkosten für Sitzplatzreservierung, Verpflegung oder die Bezahlung mit Kreditkarten an.
Auch, oder insbesondere beim Reisegepäck rechnen die Billigflieger in der Regel richtig ab. Hier ist also Vorsicht geboten! Zunächst sollten Sie sich vergewissern, ob überhaupt Freigepäck bei dem Flug Ihrer Wahl inklusive ist. Bei einigen Billigfluglinien kostet der erste Koffer zwischen 20 und 40 EUR, jeder weitere zwischen 35 und 50 EUR. Richtig teuer kann es bei den Übergepäcksaufschlägen (bis zu 20 EUR pro Kilo) werden, daher sollte man bei der Buchung die Gewichtsbeschränkungen beachten.
Achten Sie auch auf die zugelassenen Maße beim Handgepäck.
Bestätigt wurde die Zulässigkeit der Zusatzkosten kürzlich durch den Europäischen Gerichtshof. Dieser hat mit Urteil vom 18.09.2014 (Az C- 487/12) entschieden, dass Fluggesellschaften für aufgegebene Gepäckstücke zusätzliche Gebühren verlangen können. Dieses Geschäftsmodell käme vielen Menschen entgegen, die nur mit Handgepäck reisen.
Diese Ansicht wurde auch durch das AG München in seinem Urteil vom 08.01.2016, Az. 159 C 12576/16 bestätigt. Eine kostenlose Beförderung des Gepäcks ist nur bei einer ausdrücklichen Zusicherung möglich.
Wenn der Reisende nach einer Flugbuchung die Aufgabe eines Gepäckstücks dazu bucht, gilt: Die Fluggesellschaft muss schon bei der Flugbuchung darüber informieren, dass sie nach Abschluss der Flugbuchung andere Preise für die Gepäckstücke verlangen kann. Andernfalls ist es nicht rechtmäßig, höhere Preise zu verlangen (Urteil des LG Berlin vom 02.08.2018, Az. 52 O 365/17).