Strauch

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen landesrechtlichen Abstandsvorschriften bei der Pflanzung von Sträuchern.

Baden-Württemberg

Sträucher bis 1,8 m Höhe: 0,5 m

Sträucher über 1,8 m Höhe: 2 m

Bayern

Alle Sträucher bis 2 m Höhe: 0,5 m

Alle Sträucher über 2 m Höhe: 2 m

Berlin

Alle Sträucher: 0,5 m

Brandenburg

Alle Sträucher bis 2 m Höhe: kein Abstand

Alle Sträuche über 2 m: ein Drittel der Strauchhöhe

Hessen

Stark wachsende Ziersträucher: 1 m

Alle übrigen Ziersträucher: 0,5 m

Brombeersträucher: 1 m

Alle übrigen Beerenobststräucher: 0,5 m

Niedersachsen

Alle Sträucher bis 1,20 Höhe: 0,25 m

... bis 2 m Höhe: 0,5 m

... bis 3 m Höhe: 0,75 m

... bis 5 m Höhe: 1,25 m

... bis 15 m Höhe: 3 m

... über 15 m Höhe: 8 m

Nordrhein-Westfalen

Brombeersträucher und stark wachsende Ziersträucher: 1 m

Alle übrigen Beerensträucher und alle übrigen Ziersträucher: 0,5 m

Rheinland-Pfalz

Stark wachsende Sträucher außer Beeren: 1 m

Alle übrigen Sträucher außer Beeren: 0,5 m

Brommbeersträucher: 1 m

Alle übrigen Beerensträucher: 0,5 m

Sachsen-Anhalt

Alle Sträucher bis 1,50 Höhe: 0,5 m

... bis 3 m Höhe: 1 m

... bis 5 m Höhe: 1,25 m

... bis 15 m Höhe: 3 m

... über 15 m Höhe: 6 m

Saarland

Stark wachsende Sträucher außer Beeren: 1 m

Alle übrigen Sträucher außer Beeren: 0,5 m

Brommbeersträucher: 1 m

Alle übrigen Beerensträucher: 0,5 m

Sachsen

Alle Sträucher bis 2 m Höhe: 0,5 m

Alle Sträucher über 2 m Höhe: 2 m

Schleswig-Holstein

Alle Sträucher bis 1,2 m Höhe: kein Abstand

Alle Sträucher über 1,2 m: ein Drittel der Strauchhöhe

Thüringen

Stark wachsende Sträucher außer Beeren: 1 m

Alle übrigen Sträucher außer Beeren: 0,5 m

Brommbeersträucher: 1 m

Alle übrigen Beerensträucher: 0,5 m